Individuelle Anfrage

Dienste DSGVO-konform

Google Maps
DSGVO-konform einbinden.

Die Anfahrtskarte auf der Kontaktseite gehört auf fast jede Firmen-Website. Doch schon beim Laden einer eingebetteten Google-Karte gehen Daten an Google – bevor Besucher überhaupt etwas angeklickt haben. So binden Sie Google Maps sauber ein.

Stand: · Odenwald IT Service

Warum eine Google-Karte eine Einwilligung braucht

Eine eingebettete Google-Karte (iframe oder Maps-JavaScript) lädt Kartenkacheln, Scripts und Schriften direkt von Google-Servern. Dabei überträgt der Browser die IP-Adresse und weitere Geräte-Informationen an Google; je nach Einbindung werden auch Cookies und Web-Speicher-Einträge gesetzt. Das ist nicht unbedingt erforderlich, um Ihre Website anzuzeigen – also braucht es eine Einwilligung nach § 25 TDDDG und eine Rechtsgrundlage nach der DSGVO.

Da Google zu einem US-Konzern gehört, kommt eine mögliche Übermittlung in die USA hinzu, über die Sie in der Datenschutzerklärung informieren müssen.

Die Lösung: Zwei-Klick

Statt der Karte steht zunächst ein Platzhalter auf der Seite: ein kurzer Hinweis, dass beim Laden eine Verbindung zu Google aufgebaut wird, und ein Button „Karte laden“. Erst der Klick lädt die echte Karte. Wer in den Cookie-Einstellungen „Externe Medien“ erlaubt hat, sieht Karten sofort.

Wichtig ist, dass die Karte wirklich erst nach dem Klick geladen wird. Ein Platzhalter, der nur über der bereits geladenen Karte liegt, hilft nicht.

Die Alternativen

  • Statisches Kartenbild mit Link: Ein Screenshot der Karte mit Link „In Google Maps öffnen“ braucht keine Einwilligung. Achten Sie auf die Nutzungsbedingungen des Kartenanbieters.
  • OpenStreetMap: Auch hier lädt der Browser Kacheln von einem fremden Server – die Einwilligung ist genauso nötig. Mehr dazu im Ratgeber OpenStreetMap.
  • Nur Adresse und Routenlink: Die schlichteste Lösung – aber weniger komfortabel für Besucher.

cookieblocker

So macht es cookieblocker

cookieblocker erkennt Google-Karten automatisch – als iframe, über die Maps-API und in Page-Buildern wie YOOtheme – und ersetzt sie bis zur Einwilligung durch einen Platzhalter in Kartengröße. Mit dem Plugin für WordPress oder Joomla geschieht das schon auf dem Server: Der Browser bekommt die Karte gar nicht erst zu sehen. Der passende Absatz für Ihre Datenschutzerklärung entsteht automatisch.

Anbieter und Cookies von Google Maps

So steht Google Maps in unserem Dienst-Katalog – mit diesen Angaben erscheint der Dienst auch in Ihrer Cookie-Übersicht und Datenschutzerklärung.

Anbieter
Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland
Zweck
Darstellung interaktiver Karten
Kategorie
Externe Medien
Datenschutz des Anbieters
policies.google.com

Google Maps setzt beim Einbetten in der Regel keine eigenen Cookies auf Ihrer Domain – überträgt beim Laden aber die IP-Adresse an den Anbieter.

Das alles automatisch – für Ihre Website.

cookieblocker findet Dienste wie Google Maps selbst, blockiert sie bis zur Einwilligung und hält Cookie-Übersicht und Nachweis aktuell. Hosting ausschließlich in Deutschland, ab 59 € im Jahr.

Fragen & Antworten

Gut zu wissen.

Reicht der Hinweis in der Datenschutzerklärung?

Nein. Die Datenschutzerklärung informiert, ersetzt aber keine Einwilligung. Die Karte darf erst nach der Zustimmung laden.

Brauche ich einen Cookie-Banner, wenn nur die Karte einbunden ist?

Sie brauchen eine Einwilligung – über den Banner oder direkt über den Zwei-Klick-Platzhalter. cookieblocker bietet beides: Besucher können Karten im Banner erlauben oder einzeln per Klick laden.

Funktioniert das auch mit YOOtheme und anderen Page-Buildern?

Ja. Die Kartenelemente von YOOtheme werden erkannt und bekommen einen Platzhalter, ebenso Karten aus anderen Buildern und Plugins.

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