Individuelle Anfrage

Dienste DSGVO-konform

YouTube-Videos
DSGVO-konform einbinden.

Ein eingebettetes YouTube-Video verbindet sich beim Seitenaufruf mit Google – auch wenn niemand auf „Abspielen“ drückt. Der „erweiterte Datenschutzmodus“ ändert daran weniger, als der Name verspricht. So binden Sie Videos sauber ein.

Stand: · Odenwald IT Service

Was beim Einbetten passiert

Der YouTube-Player lädt Scripts, Bilder und Einstellungen von Google-Servern. Dabei überträgt der Browser die IP-Adresse; YouTube setzt Cookies und legt Einträge im Web-Speicher an – etwa eine Geräte-Kennung für die Wiedergabe-Einstellungen. Alles das passiert beim Laden der Seite, nicht erst beim Abspielen.

Hilft der erweiterte Datenschutzmodus?

Mit youtube-nocookie.com setzt YouTube beim Laden weniger Cookies. Die Verbindung zu Google entsteht aber trotzdem, und Einträge im Web-Speicher werden weiterhin angelegt. Nach § 25 TDDDG ist auch dafür eine Einwilligung nötig. Der Modus ist deshalb eine gute Ergänzung, aber keine Lösung.

Die Lösung: Zwei-Klick mit Vorschaubild

Anstelle des Players erscheint ein Platzhalter mit Vorschaubild, Play-Symbol und dem Hinweis, dass beim Abspielen eine Verbindung zu YouTube aufgebaut wird. Erst der Klick lädt den echten Player. Wichtig: Auch das Vorschaubild darf nicht direkt von YouTube kommen – sonst geht die IP-Adresse doch schon beim Seitenaufruf an Google.

cookieblocker

So macht es cookieblocker

cookieblocker erkennt YouTube-Einbettungen automatisch – auch mit youtube-nocookie.com und in Page-Buildern – und ersetzt sie durch einen Platzhalter mit Play-Symbol. Mit dem Plugin für WordPress oder Joomla liegen die Vorschaubilder auf Ihrem eigenen Server: kein Kontakt zu Google vor der Einwilligung. Besucher können YouTube im Banner für alle Videos erlauben oder jedes Video einzeln laden.

Anbieter und Cookies von YouTube

So steht YouTube in unserem Dienst-Katalog – mit diesen Angaben erscheint der Dienst auch in Ihrer Cookie-Übersicht und Datenschutzerklärung.

Anbieter
Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland
Zweck
Einbindung von Videos
Kategorie
Externe Medien
Datenschutz des Anbieters
policies.google.com
NameArtLaufzeitZweck
YSCCookieSitzungZählt Aufrufe eingebetteter Videos
VISITOR_INFO1_LIVECookie6 MonateSpeichert Player-Einstellungen
yt-remote-device-idLocal StoragedauerhaftGeräte-Kennung für die Wiedergabe-Einstellungen
ytidb::LAST_RESULT_ENTRY_KEYLocal StoragedauerhaftSpeichert den zuletzt genutzten Player-Zustand

Das alles automatisch – für Ihre Website.

cookieblocker findet Dienste wie YouTube selbst, blockiert sie bis zur Einwilligung und hält Cookie-Übersicht und Nachweis aktuell. Hosting ausschließlich in Deutschland, ab 59 € im Jahr.

Fragen & Antworten

Gut zu wissen.

Reicht ein Link auf das Video?

Ja, ein einfacher Link auf YouTube braucht keine Einwilligung. Das Video läuft dann aber nicht auf Ihrer Seite.

Gilt das auch für Vimeo?

Ja, auch Vimeo lädt den Player von fremden Servern. cookieblocker behandelt Vimeo genauso – siehe Ratgeber Vimeo.

Und wenn ich Videos selbst hoste?

Ein Video, das als Datei auf Ihrem eigenen Server liegt, braucht keine Einwilligung. Das kostet allerdings Speicherplatz und Bandbreite.

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Passende Ratgeber.