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Google Analytics
DSGVO-konform nutzen.

Google Analytics ist das meistgenutzte Statistik-Tool – und ohne Einwilligung in Deutschland nicht zulässig. Seit März 2024 verlangt Google zudem den Consent Mode v2, wenn Sie Google Ads nutzen. So passt beides zusammen.

Stand: · Odenwald IT Service

Warum Analytics eine Einwilligung braucht

Google Analytics setzt Cookies, die Besucher über mehrere Besuche wiedererkennen, und überträgt Nutzungsdaten an Google. Das ist für den Betrieb der Website nicht unbedingt erforderlich. Deshalb braucht es eine Einwilligung nach § 25 TDDDG – und das Script darf erst nach der Zustimmung laden.

Was der Consent Mode v2 ist – und was nicht

Der Google Consent Mode ist eine Schnittstelle, über die Ihr Cookie-Banner Google mitteilt, wozu eingewilligt wurde (z. B. analytics_storage, ad_storage, ad_user_data). Google-Tags passen ihr Verhalten daran an. Wer Google Ads für Nutzer im Europäischen Wirtschaftsraum einsetzt, braucht ihn seit März 2024 – sonst fallen Funktionen wie Remarketing weg.

Der Consent Mode ist kein Ersatz für die Blockierung. Im sogenannten „erweiterten“ Modus laden Google-Tags auch ohne Einwilligung und senden cookielose Signale – ob das mit dem TDDDG vereinbar ist, ist mindestens fraglich.

Datenschutzfreundliche Alternativen

Wer keine Werbung über Google schaltet, kommt oft mit einer schlankeren Statistik aus: Matomo auf dem eigenen Server oder Statistik-Tools aus der EU. Auch sie brauchen je nach Einstellung eine Einwilligung – cookieblocker erkennt Matomo und etracker ebenfalls.

cookieblocker

So macht es cookieblocker

cookieblocker blockiert Google Analytics und den Google Tag Manager bis zur Einwilligung. Sobald einer der Google-Dienste auf Ihrer Website angelegt ist, setzt der Banner automatisch den Consent Mode v2: zuerst alles auf „abgelehnt“, nach der Entscheidung das passende Update. Google-Tags bleiben dabei blockiert, bis zugestimmt wurde (sog. „Basic“-Modus). Auch Microsoft Advertising (UET) und Microsoft Clarity bekommen das Einwilligungssignal.

Anbieter und Cookies von Google Analytics

So steht Google Analytics in unserem Dienst-Katalog – mit diesen Angaben erscheint der Dienst auch in Ihrer Cookie-Übersicht und Datenschutzerklärung.

Anbieter
Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland
Zweck
Auswertung der Websitenutzung
Kategorie
Statistik
Datenschutz des Anbieters
policies.google.com
NameArtLaufzeitZweck
_gaCookie2 JahreUnterscheidung von Besuchern
_ga_*Cookie2 JahreSitzungsstatus

Das alles automatisch – für Ihre Website.

cookieblocker findet Dienste wie Google Analytics selbst, blockiert sie bis zur Einwilligung und hält Cookie-Übersicht und Nachweis aktuell. Hosting ausschließlich in Deutschland, ab 59 € im Jahr.

Fragen & Antworten

Gut zu wissen.

Reicht die IP-Anonymisierung?

Nein. GA4 kürzt IP-Adressen zwar selbst, setzt aber weiterhin Cookies und überträgt Nutzungsdaten. Eine Einwilligung bleibt nötig.

Brauche ich den Consent Mode, wenn ich keine Google Ads nutze?

Nicht zwingend. cookieblocker setzt ihn trotzdem, sobald Google Analytics angelegt ist – das schadet nicht und hält Ihre Berichte sauber.

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